200326 Wegbeleuchtung “Am Malerwinkel”

Liebe Anlieger Am Malerwinkel,

viel Ärg­er gab es in den let­zten Monat­en um eine Wege­beleuch­tung Am Maler­winkel, die häu­fig aus­fällt und damit den Gehweg nicht mehr aus­re­ichend ausleuchtet.

Bezüglich dieser Wege­beleuch­tung gibt es ver­schiedene Interessen:
Den einen ist die Lampe zu hell, es soll schon Auf­forderun­gen an das E‑Werk ergan­gen sein, dass diese doch die Lampe dim­men sollen. Häu­fig war die Lampe aber auch schon kaputt, sodass der Weg gar nicht aus­geleuchtet wurde.

Andere Anlieger haben aber Angst, dass sie selb­st oder Pas­san­ten stürzen kön­nten, ins­beson­dere dann, wenn die Lampe gar nicht oder nicht hell genug brennt.

Stel­lung­nahme der Gemeinde:
Ein Dim­men oder gar Abschal­ten auf welche Art auch immer ist nicht real­isier­bar. Hin­ter­grund ist, dass die Eigen­tümer­wege der Öffentlichkeit zum Durch­gang gewid­met sind. Deshalb ist eine ordentliche Ausleuch­tung der Wege unumgänglich. Mehr noch, sollte jemand auf­grund man­gel­nder Beleuch­tung stürzen und sich ver­let­zen oder in ander­er Weise gefährdet wer­den, haftet die Eigen­tümerge­mein­schaft. Eine Ver­sicherung wird aber eine Schaden­sreg­ulierung abweisen, wenn die man­gel­nde Beleuch­tung vorsät­zlich her­beige­führt wurde, was laut E‑Werke schon mehrfach zur Dunkel­heit am Maler­winkel geführt haben soll.
Die Kosten für eine regelmäßige Reparatur, verur­sacht durch mutwillige Beschädi­gung, kann auf Dauer nicht der All­ge­mein­heit ange­lastet wer­den. Es han­delt sich hier­bei nicht nur um Kosten der Reparatur alleine, son­dern auch um Bindung von Per­son­alkosten durch Anrufen wegen kaput­ter Beleuch­tung, vom Defekt bis zur Reparatur evtl. 3 Monate später; Per­son­alkosten bei der Gemeinde, aber auch bei den E‑Werken bei der Suche nach dem Fehler.
Der Schutz des Gutes Gesund­heit und Unversehrtheit der Öffentlichkeit ste­ht über dem Gut eines evtl. per­sön­lichen Wun­sches der Dunkel­heit z.B. im Schlafz­im­mer. Ggfs. ist dieser Wun­sch durch Abdun­klungs-Vorhänge oder einem Rol­laden zu real­isieren, ohne dass damit die All­ge­mein­heit indi­rekt gefährdet wird.

Für Ihr Ver­ständ­nis bedankt sich die Gemeindeverwaltung.

Mit fre­undlichen Grüßen

Michaela Schi­lasky

Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sicher­heit und Ordnung
Haupt­str. 15
85778 Haimhausen
Tel.: 08133 / 9303–14
FAX: 08133 / 9303–99
Email: ordnungsamt@haimhausen.de

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